Versicherungen-News 21.12.2010

Winterreifenpflicht

Keine Winterreifen: Versicherung kann Leistungen kürzen

Seit ein paar Tagen gibt es in Deutschland eine verbindliche Winterreifenregelung. Wer trotzdem mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt aus Sicht der Versicherer grob fahrlässig und muss nach einem Schaden möglicherweise mit Abzügen bei der Vollkaskoversicherung rechnen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.

Henstedt-Ulzburg (dapd/red) - Ausnahmen gelten nur dann, wenn der Versicherer auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit" verzichtet. Steht das in der Police, zahlt die Gesellschaft nach einem Unfall den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst dann, wenn Sommerreifen auf den Felgen waren. Ist diese Klausel nicht enthalten, kann der Versicherer je nach Schwere der Schuld die Leistungen kürzen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dagegen unabhängig von der Bereifung die Schadensregulierung beim Unfallgegner. Trotzdem sollten Versicherungsnehmer sich bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht ohne die vorgeschriebenen Winterreifen auf öffentlichen Straßen bewegen. Das können auch Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol sein.

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