Versicherungen-News 26.10.2010
Urteil
Keine Krankenkassenbeiträge auf privat fortgeführte Direktversicherung
Wer eine Direktversicherung privat fortführt und sich alle Rechte aus dem Vertrag vom Arbeitgeber übertragen lässt, muss auf die Auszahlung im Rentenalter keine Krankenkassenbeiträge zahlen.
Karlsruhe (dapd/red) - Das hat das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 1660/08) entschieden. Die Krankenkasse hatte ursprünglich auf die gesamte Kapitalauszahlung Krankenkassenbeiträge berechnet.
Das wollte der Betroffene nicht hinnehmen und sah einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Denn wer von Anfang an einen privaten Vertrag abschließt, der muss schließlich auch keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Bundesverfassungsgericht stellte sich auf seine Seite. Wenn der Mann den Vertrag selber fortgeführt hat und ihm alle Rechte abgetreten worden sind, dann können keine Regelungen Anwendung finden, die für die betriebliche Altersvorsorge gelten. Das widerspräche nach Meinung der Bundesrichter der gesetzgeberischen Grundsatzentscheidung, die private Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen.
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