Versicherungen-News 20.04.2011

Freiwillig versicherte

Kein Krankenversicherungsbeitrag für private Lebensversicherung

Bei freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse zählt die Ausschüttung einer privaten Lebensversicherung nicht zum beitragspflichtigen Einkommen.

Darmstadt (dapd/red) - Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt und gab damit einem 62-jährigen Kläger im Eilverfahren vorläufig Recht (Entscheidung veröffentlicht am 6. April 2011, AZ: L 1 KR 327/10 B ER). Der freiwillig Krankenversicherte hatte aus einer Lebensversicherung eine Zahlung von knapp 74.000 Euro erhalten. Die Krankenkasse wertete die Zahlung als beitragspflichtiges Einkommen und berief sich dabei auf einen Vorstandsbeschluss des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Richter äußerten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren jedoch «ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung». Der Vorstand des Spitzenverbandes sei nicht dazu legitimiert gewesen, die Beitragsregeln für freiwillig Versicherte festzulegen. Daher könne sich die Kasse auch nicht auf den Beschluss berufen.

Die Entscheidung des Gerichts ist nach eigenen Angaben für alle freiwillig Versicherten von Bedeutung, die Einnahmen aus Immobilien- und Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte haben, die bei Pflichtversicherten beitragsfrei sind.

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