Versicherungen-News 29.12.2010
Teure Haustiere
Hundehalter Haftpflicht kann vor finanziellem Ruin schützen
Verursachen Hunde Sach- oder Personenschäden reicht eine normale Privathaftpflicht nicht aus. Damit sie im Fall der Fälle nicht vor dem finanziellen Ruin stehen, sollten sich Hundebesitzer rechtzeitig Gedanken über eine Halter-Haftpflichtversicherung machen. In einigen Bundesländern ist diese bereits ein Muss.
Berlin (dapd/red) - In Deutschland lebt derzeit in jedem vierten Haushalt ein Hund. Doch die Sorge um Futter und Gassi-Gehen ist nicht das einzige, was Hundehalter bedenken müssen, wenn sie einem vierbeinigen Gefährten Unterschlupf gewähren. Denn wenn Bello fremdes Eigentum kaputt macht, den Briefträger beißt, die Rassehündin vom Nachbarn schwängert oder im schlimmsten Fall sogar Ursache für einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden ist, haftet Herrchen grundsätzlich für die entstandenen Schäden und zwar in unbegrenzter Höhe.
Tierhaftpflicht für Hundebesitzer teilweise schon Pflicht
Eine Hundehalter-Haftpflicht sollte deshalb selbstverständlich sein. In einigen Bundesländern, wie Berlin, Hamburg oder Sachsen-Anhalt ist sie sogar Pflicht, in anderen gilt sie nur für als gefährliche eingestufte Hunderassen. Die Kosten für eine solche Haftpflichtversicherung sind sehr unterschiedlich. Die günstigsten Varianten gibt es bereits ab ca. 58 Euro pro Jahr. Schwieriger wird es, wenn Kampfhunde versichert werden sollen, denn nicht alle Versicherer bieten überhaupt Policen für diese Tiere an. Andere Versicherer verlangen einen Aufpreis.
Versicherung sollte auch Mietschäden abdecken
Laut der Zeitschrift "Finanztest" gibt es aber mit der Allianz, der DEVK oder der Haftpflichtkasse Darmstadt auch Versicherer, die für Kampfhunde und als gefährlich eingeschätzte Hunde keinen Aufschlag in Rechnung stellen.Generell sollte man beim Abschluss einer Hundhalter Haftpflicht darauf achten, dass selbige einen Schutz für Mietschäden durch den Hund abdeckt. Dieser gilt auch in Hotels und Ferienwohnungen. Außerdem sollte die Versicherungssumme mindestens 3 Millionen Euro abdecken.
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