Versicherungen-News 14.10.2011
Feuerschaden
Hausbesitzer haftet, wenn Brand zum Nachbarn übergreift
Wenn die eigene Immobilie brennt, ist das im Normalfall schon Ärger genug. Richtig schlimm wird es, wenn das Feuer dann auch noch auf das Nachbarhaus übergreift - auch hinsichtlich des finanziellen Schadens. Der Eigentümer der Immobilie, von der der Brand ausgeht, haftet für den Gesamtschaden.
Karlsruhe (dapd/red) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Eigentümer unabhängig von einem Verschulden dafür haften, wenn ein Feuer von ihrer Immobilie auf das Nachbarhaus überspringt.
Schuldfrage spielt bei Brand keine Rolle
Es kommt eben nicht darauf an, wer oder was den Brand verursacht hat. Im Grundsatz gilt vielmehr: Wird das Eigentum von Nachbarn beschädigt, haftet der Grundstückseigentümer, von dessen Anwesen die Beschädigung ausgeht.
Eigentümer kann von Versicherung in Regress genommen werden
Der Anspruch der Nachbarn auf finanziellen Ausgleich besteht unabhängig vom Verschulden. Die Gebäudeversicherung des Nachbarn kann damit den Grundstückseigentümer, von dessen Gebäude das Feuer ausging, in Regress nehmen.
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