Versicherungen-News 16.07.2010
Faires Spiel
Haftpflicht zahlt nicht bei Verletzung beim Fußball-Zweikampf
Wenn Freizeitkicker aneinandergeraten, geht das nicht immer glimpflich aus. Der Bundesgerichtshof musste sich mit einem Fall befassen, bei dem einem Spieler vom Gegner das Schien- und Wadenbein gebrochen worden war. Die Haftpflichtversicherung zahlt hierbei nicht.
Karlsruhe (ddp.djn/red) - Die Bundesrichter kamen dabei zu dem Ergebnis, dass ein Foul für sich noch keine Haftungsverpflichtung auslösen kann, die von der Versicherung zu tragen wäre. Denn der verletzende Spieler darf bei einer Sportveranstaltung darauf vertrauen, nicht für Schäden in Anspruch genommen zu werden, die er ohne nennenswerte Regelverletzung verursacht. Das bedeutet, dass der verletzte Spieler schon eine eindeutige Regelverletzung des gegnerischen Spielers nachweisen muss.
In diesem Fall sagte der Schiedsrichter jedoch aus, dass beide Spieler fair in den Zweikampf gegangen waren und kein Foul vorgelegen hatte. Damit konnten keine Haftungsansprüche begründet werden, die von der Haftpflichtversicherung hätten übernommen werden müssen.
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