Versicherungen-News 06.07.2010

Hinweis

Gerüstbau der Hausratversicherung melden

Wer seine Hausfassade auffrischen will und dazu ein Gerüst ans Haus stellt, muss dies der Hausratversicherung melden. Denn mit der Baumaßnahme kann durchaus eine Gefahrerhöhung verbunden sein.

Steht ein Gerüst am Haus, haben es Diebe leichter, über ein Gerüst in Häuser oder Wohnungen einzusteigen. Kommt es zum Einbruchdiebstahl über das Gerüst und hat der Bewohner dessen Aufstellung nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Hausratversicherung möglicherweise Leistungen kürzen oder sogar komplett streichen, weiß Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV).

Auch Mieter sollten sofort ihren Versicherer verständigen, wenn sie von dem Gerüst erfahren. Hauseigentümer, die selbst in ihrem Eigenheim wohnen, müssen ihre Versicherungsgesellschaft schon bei Planung des Gerüstaufbaus informieren. Zwar entscheidet die Dauer der Baumaßnahme darüber, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt. Lilo Blunck: "Aber melden sollten die Versicherungsnehmer den Vorgang dennoch – und vor allem rechtzeitig." Die Versicherung wird dann die weiteren Schritte erläutern.

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