Versicherungen-News 09.06.2011
Von Arbeitsagentur
Geringverdiener erhalten Zuschuss zur Krankenversicherung
Selbstständige und geringfügig Beschäftigte mit niedrigem Einkommen können von der Arbeitsagentur einen Zuschuss zur privaten beziehungsweise freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bekommen.
Nürnberg (dapd/red) - Der Zuschuss soll verhindern, dass Geringverdiener allein deswegen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, weil sie sich den Krankenversicherungsbeitrag nicht leisten können. Das Antragsverfahren erläutert die Bundesagentur für Arbeit in einem Merkblatt, das auch im Internet als Download verfügbar ist (arbeitsagentur.de, Link Veröffentlichungen, Merkblätter, Zuschuss zu Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit).
Um zu ermitteln, ob Anspruch auf den Zuschuss besteht, wird nicht nur das Einkommen des Antragstellers, sondern das verfügbare Einkommen der Bedarfsgemeinschaft berechnet und dem Bedarf (Regelsätze, Leistungen für Unterkunft) gegenübergestellt. Liegt das Einkommen abzüglich des Krankenversicherungsbeitrags unter dem gesetzlich festgelegten Bedarf, übernimmt die Arbeitsagentur den Unterschiedsbetrag.
Für Privatversicherte gilt eine Sonderregel. Würde die Hilfebedürftigkeit dadurch vermieden, dass der Versicherungsbeitrag halbiert wird, muss die private Krankenversicherung den Beitrag entsprechend anpassen. Die Behörde stellt in diesem Fall den notwendigen Nachweis zur Vorlage bei der Versicherung aus.
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