Versicherungen-News 04.03.2011
Rechtstipp
Genauigkeit bei Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig
Wer Leistungen von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung einklagen möchte, muss vor Gericht einiges beachten.
München (dapd/red) - Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München hervor. So muss der Betroffene zum Beispiel genau darlegen, aufgrund welcher körperlichen Beschwerden er genau welche berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Vor Gericht nützt es demnach nichts, wenn der Versicherer früher bereits Leistungen erbracht hat, denn die binden ihn für andere Zeiträume nicht. Außerdem kritisierten die Richter auch die Mitteilung des Versicherten, er mache "Ansprüche aus Verträgen geltend". Eine solche Erklärung könne nicht als Mitteilung der Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten.
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