Versicherungen-News 18.10.2010
Keine falschen Angaben
Fragen von Autoversicherung wahrheitsgemäß beantworten
Erkundigt sich eine Kfz-Versicherung beim Antragsteller, ob dieser bereits früher einmal Opfer eines Pkw-Diebstahls war, muss darauf zutreffend geantwortet werden.
Dortmund (dapd/red) - In einem vom Landgericht Dortmund (AZ: 2 O 252/09) entschiedenen Fall wurde das Schweigen dem Versicherten zum Verhängnis. Denn der Antragsteller war sogar wegen eines vorgetäuschten Diebstahls verurteilt worden.
Auch wenn das Urteil in seinen Augen falsch war, hätte er beim Antrag darauf hinweisen müssen. Da er das nicht getan hatte, konnte sich die Autoversicherung nach dem Urteil wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag lösen. Dem Mann half es dabei auch nichts, dass die KFZ-Versicherung ihn nicht ordnungsgemäß über seine Rechte als Versicherungskunden informiert hatte. Denn auf diesen Formverstoß kommt es nach Meinung des Gerichts wegen der arglistigen Täuschung nicht mehr an.
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