Versicherungen-News 02.06.2010

Flagge zeigen im Straßenverkehr

Deutschland Fahne am Auto: Fahrer haftet für Schäden

Spätestens seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gehören sie zum Straßenbild: Deutschlandfahnen oder -fähnchen am Auto als Demonstration patriotischen Mitfieberns. Doch wer so Flagge zeigt, sollte wissen, dass er haftbar gemacht werden kann, wenn solch eine Fahne abbricht oder durch falsche Befestigung bei einem Folgefahrzeug Schäden verursacht.

Düsseldorf (ddp.djn/red) - Darauf macht die Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf aufmerksam. Zudem empfiehlt sie, den flatternden Schmuck vor einer Autobahnfahrt zu entfernen, weil das Material für derartige Belastungen nicht ausgelegt sei.

Deutschland Flagge auf der Motorhaube

Auf der Motorhaube sollte das Fahnentuch entweder gut befestigt oder am besten für längere Fahrten ganz entfernt werden. Probleme gibt es laut Arag-Fachleuten dann, wenn etwaige Unfälle ihre Ursache in einer mangelhaften Befestigung haben. Das Anbringen des Plastikhalters der Fahne im Fensterspalt erhöhe zudem das Risiko eines Einbruchs, denn Autoknacker hätten leichteres Spiel.

Flagge im Heckfenster schnell wieder entfernen

Die Arag-Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Autoversicherung bei einem Einbruch durch das beflaggte Autofenster den Schaden nicht regulieren. Ist die Sicht durch die Lieblingsfahne im Heckfenster eingeschränkt, kann man sich zwar vorübergehend mit dem Blick in die Außenspiegel behelfen. Nach dem Autokorso sollte man das Tuch aber auch von dort wieder rasch entfernen.

Fahne und Wimpel im Auto dürfen Sicht nicht stören

Bei Frontscheibendekorationen wie Aufklebern oder Wimpeln haben Halter wie Fahrer die Pflicht, für eine ungehinderte Sicht zu sorgen, ähnlich wie beim Anbringen einer Vignette. Im Zweifelsfall kann man die richtige Platzierung mit einer Technischen Überwachungsorganisation klären.

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