Versicherungen-News 21.04.2010
Verfassungsbeschwerde unzulässig
BGH verwirft Beschwerde gegen Bundeszuschuss für Krankenkassen
Der milliardenschwere Bundeszuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen bleibt unverändert in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt die Verfassungsbeschwerde eines privat krankenversicherten Bürgers gegen die Höhe des Zuschusses für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Karlsruhe (ddp/red) - Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, hieß es in dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Der Beschwerdeführer sei durch die entsprechende Bestimmung im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz "nicht unmittelbar beschwert". Ein einzelner Bürger könne aus seinen Grundrechten in der Regel keinen Anspruch herleiten, eine bestimmte Verwendung von Steuermitteln generell zu unterlassen.
Der Kläger wandte sich gegen die Bestimmung in dem Gesetz, die die Höhe des Bundeszuschusses für die gesetzlichen Krankenkassen regelt. Der Bundeszuschuss lag demnach in den Jahren 2007 und 2008 bei jeweils 2,5 Milliarden Euro. Für das Jahr 2009 stieg die Bundesbeteiligung bereits auf 7,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2010 belaufen sich die Zuschüsse des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung auf insgesamt 15,7 Milliarden Euro. Davon fließen 11,8 Milliarden Euro als Zuschuss in den Gesundheitsfonds. Zusätzlich ist zur Kompensation krisenbedingter Mindereinnahmen ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro vorgesehen.
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