Versicherungen-News 10.08.2011
ApothekenRente
Betriebliche Altersvorsorge speziell für Apothekenmitarbeiter
Die R+V Lebensversicherung AG, die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. und die AXA Lebensversicherung AG bieten jetzt gemeinsam ein betriebliches Altersvorsorgeprodukt speziell für Apothekenmitarbeiter an.
Köln (red) - Der "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten" tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Erstmals werden mit dem Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter ein Arbeitgeberbeitrag und -zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge tariflich vorgeschrieben.
ApothekenRente: Direktversicherung plus Entgeltumwandlung
Die ApothekenRente ist eine Direktversicherung. Das heißt: Der Apotheker zahlt monatliche Beiträge zwischen 10 und 27,50 Euro - abhängig von der Wochenarbeitszeit seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus können die Angestellten im Wege der Entgeltumwandlung selbst einen freiwilligen Zusatzbeitrag leisten. Auf diesen Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber noch einmal einen 20-prozentigen Zuschuss. Für ihn fallen damit keine zusätzlichen Aufwendungen an, da er den Zuschuss aus den bei der Entgeltumwandlung gesparten Sozialversicherungsabgaben leistet. Insgesamt können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze investiert werden.
Ein Beispiel
Eine heute 42-jährige Apothekenangestellte mit einem Teilzeitvertrag über 20 Wochenstunden erhält für ihre betriebliche Altersvorsorge einen Beitrag von ihrem Arbeitgeber in Höhe von 22,50 Euro. Aus ihrem Gehalt stockt sie diesen Betrag freiwillig um 50 Euro monatlich auf. Dafür erhält sie von ihrem Chef einen Arbeitgeberzuschuss von 10 Euro. Auf ihr betriebliches Altersvorsorgekonto fließen also monatlich insgesamt 82,50 Euro. Wenn die Angestellte mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, erhält sie eine garantierte monatliche Rente von 115 Euro. Diese erhöht sich durch die bis dahin entstandenen Überschüsse.
Mit Inkrafttreten des Tarifvertrags haben Apothekenmitarbeiter einen Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag zur ApothekenRente und den 20-prozentigen Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung. Alle Apotheker, die noch 2011 für ihre Angestellten eine ApothekenRente abschließen, sichern ihnen für die gesamte Laufzeit den garantierten Rechnungszins von derzeit 2,25 Prozent. Ab 2012 liegt der Zins bei 1,75 Prozent.
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