Versicherungen-News 15.06.2010
Versicherungspolicen
Berufsunfähigkeit: Nicht jede bietet den richtigen Schutz
Einen bestimmten Grundstock an Versicherungen sollte jeder haben, schließlich kann im Leben so einiges passieren. Neben einer privaten Haftpflichtversicherung empfiehlt sich auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber aufgepasst: Nicht jede Versicherung bietet dabei den richtigen Schutz für den Ernstfall. Sinnvoll kann zudem auch der Abschluss einer einer Pflege- oder Risikolebensversicherung sein.
Elmshorn (ddp/red) - Den passenden Versicherungsschutz zu finden, dass ist meistens gar nicht so einfach - gerade dann, wenn man sich nicht sicher ist, welche Versicherung man überhaupt braucht und deshalb auf eine Beratung angewiesen ist. Es passiert gar nicht so selten, dass der Versicherungsverkäufer nicht die Versicherung favorisiert, die der Kunde eigentlich braucht. Gerade eine mögliche Berufsunfähigkeit wird oft falsch versichert. Oft wird dem Kunden ein Invaliditätsschutz ans Herz gelegt, der aber die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit - nämlich Krankheit - nicht abdeckt. Im Endeffekt gibt der Kunde viel Geld für einen Schutz aus, der gar keiner ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren abschließen
Eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung sollte übrigens möglichst früh abgeschlossen werden, da es ab dem 40. Lebensjahr immer schwerer wird, eine solche Versicherung abzuschließen; auch deshalb, weil bestimmte Vorerkrankungen die Versicherbarkeit ausschließen. Unbedingt abschließen sollte man eine private Haftpflichtversicherung, denn verursacht man einen Unfall oder passiert ein Missgeschick, können schnell enorme Kosten entstehen. Diese werden von einer Haftplicht nicht nur übernommen, sondern der Versicherer hilft auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Risikolebensversicherung sinnvoll, wenn man Familie hat
Wer eine Familie hat oder einen wirtschaftlich abhängigen Partner, sollte möglicherweise auch noch eine Risikolebensversicherung abschließen, damit die Angehörigen finanziell abgesichert sind. Das gleiche gilt für eine Pflegeverischerung. Die gesetzliche Variante deckt häufig kaum die anfallenden Kosten ab, meisten müssen die Pflegebedürftigen mit ihrer Rente oder sonstigen Einkünften für die Pflege aufkommen. Ist das nicht möglich, so werden im ungünstigsten Fall die unterhaltspflichtigen Angehörigen zur Kasse gebeten.
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