Versicherungen-News 15.11.2010

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Berufseinsteiger können eher in private Krankenversicherung wechseln

Berufseinsteiger mit höheren Einkommen können ab 1. Januar 2011 voraussichtlich wieder leichter in die private Krankenversicherung wechseln. Darauf weisen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hin.

Berlin (dapd/red) - Im Entwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) ist demnach vorgesehen, dass Arbeitnehmer sich wieder nach einmaligem Überschreiten der sogenannten Jahresentgeltgrenze (JAE-Grenze) in die private Krankenversicherung wechseln können. Bislang müssen Beschäftigte mindestens in drei aufeinanderfolgenden Jahren den Grenzwert überschreiten. Ab 2011 liegt die allgemeine JAE-Grenze bei 49.500 Euro und damit sogar leicht unter dem derzeit geltenden Wert von 49.950 Euro.

Wechsel in private Krankenversicherung leichter

Berufsanfänger, die in ihrer ersten Beschäftigung sofort ein Arbeitsentgelt oberhalb der JAE-Grenze erzielen, sollen sich einmalig zwischen der Versicherung in der gesetzlichen Kasse (GKV) oder einer privaten Voll-Krankenversicherung entscheiden können. Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung werden bei der Beurteilung, ob es sich um die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung handelt, nicht berücksichtigt. Die Frist für den Beitritt als freiwilliges Mitglied der GKV beträgt der AOK zufolge drei Monate ab Beschäftigungsaufnahme.

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