Versicherungen-News 23.11.2010
Versicherungsschutz
Bei Unfällen rund um das Haus haftet der Inhaber
Gerade im Herbst und im Winter fallen Maßnahmen an, die zur Sicherheit rund um das Haus nötig sind. Dass grundsätzlich die Hauseigentümer haften, wissen viele nicht. Eine private Haftpflichtversicherung sei deshalb absolut notwendig.
Berlin (dapd/red) - Wer ein Haus hat, trägt Verantwortung, dass niemand durch eine vernachlässigte Pflege zu Schaden kommt. "Ihr Haus, Ihr Grundstück und alles was über den Zaun oder drunter durch wächst, unterliegt Ihrer Verkehrssicherungspflicht", sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) in Berlin. So sei man sowohl für Äste, die über den Zaun hängen verantwortlich als auch für die Wurzeln seiner Bäume, wenn diese Schäden an Gehwegen verursachten.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Gerade im Herbst und Winter gibt es vieles zu beachten: Stürme und Frost können Schäden an Gebäuden und Bäumen anrichten - und auch Streu- und Räumpflichten gehören zur klassischen Verkehrssicherungspflicht. "Es ist wichtig, sich genau zu informieren, was die Kommune von den Hausbesitzern erwartet. Hier gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", warnt Reinhold-Postina. Der Hausbesitzer müsse mit allem rechnen. Er hafte selbst für Kinder, die sich nach unbefugtem Betreten verletzen, so der Berliner Rechtsanwalt Holger Freitag. Auch wer einen Teich oder giftige Pflanzen im Garten habe, müsse alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Kinder davon fernzuhalten. Der Hausbesitzer haftet auch, wenn ein Geländer, an das sich jemand lehnt, nachgibt und es zu einem Unfall kommt, wie Reinhold-Postina betont. Und für die Leitungen, die über sein Grundstück laufen, trage er ebenfalls Verantwortung.
Haftpflichtversicherungen ein Muss
Um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein, sei eine Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer unerlässlich, rät Reinhold-Postina. "Die gute Nachricht: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die vom selbst genutzten Eigenheim ausgehen", sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) in Berlin. Wer Immobilien vermiete, könne diese über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern oder aber die Verkehrssicherungspflichten, zum Beispiel über den Mietvertrag, an den Mieter delegieren. In diesem Falle trete dessen private Haftpflicht im Schadensfall ein. Zusatzversicherungen seien nur noch in Ausnahmefällen nötig: "Auch Umweltschäden sind inzwischen in den Musterbedingungen für die private Haftpflicht enthalten", sagt Lübke. Allerdings seien Hausbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass ihr Grundstück sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinde.
Vorsorge: Sachverständige hinzuziehen
Wenn es zu Unstimmigkeiten über die Haftung oder gar zur Gerichtsverhandlung komme, sei es hilfreich, nachweisen zu können, dass man regelmäßig Sachverständige zu Rate gezogen habe, rät VPB-Expertin Reinhold-Postina: "Bei alten Bäumen sollte man zum Beispiel einen Baumsachverständigen zu Rate ziehen, der ermittelt, ob der Baum noch stehen bleiben kann. Das sollte man sich dann, gemeinsam mit dem vorgeschlagenen Prüfintervall, schriftlich geben lassen", empfiehlt sie. Erwerbe man ein Haus, sei es ratsam, den Zustand durch einen Bausachverständigen klären zu lassen, der dann auch sinnvolle Prüfintervalle vorschlagen werde. Verkehrssicherungspflichten müssten nicht zwangsläufig vom Besitzer selbst wahrgenommen werden, man könne diese unter regelmäßiger Prüfung auch auf Dritte, zum Beispiel Winterdienste oder Handwerker, aber auch auf Mieter übertragen, sagt Reinhold-Postina.
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