Versicherungen-News 26.08.2010
Rechtstipp
Bei Täuschung zahlt die Versicherung nicht
Die Vorlage falscher Belege kann den Versicherungsschutz kosten. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Im dem Fall wollte ein Mann von seiner Hausratversicherung ein gestohlenes Fahrrad ersetzt bekommen.
Karlsruhe (ddp.djn/red) - Die Versicherung wollte jedoch nicht zahlen und verwies darauf, dass der Mann arglistig falsche Angaben in der Schadensanzeige gemacht habe. Denn er legte eine nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts der Schadensmeldung bei. Der Versicherte wollte den Schaden mit Hilfe dieser Rechnung nachweisen, hatte tatsächlich aber das Rad dort nicht gekauft.
Das Gericht sah darin tatsächlich eine arglistige Täuschung, denn die Vorlage der falschen Belege zielte darauf ab, die Entscheidung der Versicherung auf Kostenübernahme zu beeinflussen und die Schadensregulierung zu beschleunigen. Das alleine reichte, damit die Hausratversicherung die Kostenübernahme ablehnen durfte.
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