Versicherungen-News 21.09.2011
Unfall
Bei Schwindelanfällen zahlt Versicherung nicht
Wer in Folge eines Schwindelanfalles stürzt oder anderweitig einen Unfall verursacht, ist oft nicht versichert, denn Schwindel wird häufig als Bewusstseinstörung gewertet. Bei den meisten Unfallversicherungen sind Schwindelanfälle daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Gerichtsurteil bestätigt die Entscheidung.
Düsseldorf (dapd/red) - Immer wieder kommt es zwischen Unfallversicherten und den Versicherungsgesellschaften zum Streit, wenn es um den Schutz bei Unfällen geht, die Folge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sind.
Versicherung geht von Bewusstseinsstörung aus
Vor dem Landgericht Düsseldorf musste jetzt geklärt werden, ob Schwindelanfälle als Bewusstseinsstörung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Im vorliegenden Fall gab ein Mann an, auf der Treppe einen Schwindelanfall erlitten zu haben und deshalb schwer gestürzt zu sein. Die Versicherung sah darin jedoch einen nicht versicherten Unfall, weil Unfälle aufgrund von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind und der Schwindelanfall eine solche Störung sei.
Gericht schließt sich Meinung der Versicherung an
Das Gericht sah das genauso. Eine Bewusstseinsstörung liege immer dann vor, wenn erhebliche Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit vorliegen und der Versicherte der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen sei.
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