Versicherungen-News 15.11.2011
Private Krankenkasse
Bei Kündigung Nachweis über neue Versicherung vorlegen
Wer eine private Krankenversicherung hat und den Tarif kündigen will, sollte unbedingt daran denken, dem Versicherer den Nachweis zukommen zu lassen, dass bereits eine neue Versicherung abgeschlossen wurde. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.
Aachen (dapd/red) - Wer eine private Krankenkasse kündigt, sollte dem Versicherer immer einen Nachweis vorlegen, dass eine neue Versicherung abgeschlossen wurde. Denn die Kündigung einer Vollversicherung ist nur möglich, wenn bereits ein neuer Versicherungsschutz abgeschlossen ist.
Ohne Bestätigung läuft die alte Versicherung weiter
Wird eine entsprechende Bestätigung nicht vorgelegt, ist die Kündigung unwirksam, und der Versicherte muss bis zu einer wirksamen Kündigung weiter Beiträge zahlen. Das bestätigte zuletzt das Amtsgericht Aachen.
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