Versicherungen-News 08.11.2010

Versicherungsleistungen

Autoversicherung zahlt weniger bei überhöhter Geschwindigkeit

Bei erhöhter Geschwindigkeit kann es zu einer Reduzierung der Versicherungsleistung kommen. Denn unabhängig von der erlaubten Geschwindigkeit muss ein Pkw-Fahrer seinen Wagen innerhalb einer übersehbaren Strecke jederzeit zum Stehen bringen können. Das geht aus einem Urteil des Kölner Landgerichts (AZ: 29 O 112/09) hervor.

Köln (dapd/red) - In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug in der Dunkelheit mit dem Anhänger eines Lkw kollidiert. Da der Lkw-Fahrer zudem gerade wendete, war der Fahrer zuversichtlich, wegen dieses leichtsinnigen Verhaltens den Schaden ersetzt zu bekommen. Dem traten die Richter jedoch entgegen.

Den Pkw-Fahrer trifft eine Mitschuld

Zwar habe der Fahrer des Lkws gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, als er auf der Straße durch das Wenden andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Doch den Pkw-Fahrer treffe eine Mitschuld. Denn dieser hatte die Geschwindigkeit nicht der Dunkelheit angepasst. Laut Straßenverkehrsordnung dürfe man jedoch nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug innerhalb der übersehbaren Strecke jederzeit zum Stehen gebracht werden könne - auch bei Dunkelheit.

Versicherer reguliert nicht 100 Prozent des Schadens

Damit erkannten die Richter eine Mitschuld von 25 Prozent an. Daher musste die Autoversicherung des Lkw-Fahrers den Schaden nur zu 75 Prozent regulieren.

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