Versicherungen-News 13.10.2010
Versicherungsschutz gefährdet
Autoversicherung muss bei Fahren mit Alkohol nicht zahlen
Wer betrunken einen Autounfall verursacht, wird von seiner Versicherung zur Kasse gebeten. Denn in einem solchen Fall beruft sich der Versicherer auf die Trunkenheitsklausel.
Henstedt-Ulzburg (dapd/red) - Derzufolge kann der Fahrer mit bis zu 5000 Euro zur Kasse gebeten werden, wie der Bund der Versicherten erklärt. Alkoholfahrer mit einer Vollkaskoversicherung bleiben bei absoluter Fahruntüchtigkeit vollständig auf dem Schaden sitzen. Sogar schon bei weniger als 1,1 Promille prüft die Assekuranz, ob die Trunkenheit ursächlich für den Unfall verantwortlich war. War die Karambolage alkoholbedingt, zahlt der Versicherer nicht.
Das gilt auch, wenn der Vertrag vorsieht, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Erst kürzlich hat das Landgericht Münster (AZ: 015 O 275/09) die Klage eines Versicherten zurückgewiesen, der trotz 1,67 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren war und eine Unfall verursacht hatte. Die Richter stellten sich auf die Seite der Versicherung, die wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlen wollte.
Es sei ausgeschlossen, urteilten das Gericht, dass ein alkoholisierter Fahrer mit Blutalkohol-Konzentration von mehr als 1,1 Promille noch in der Lage ist, so Auto zu fahren, dass er den Anforderungen des Straßenverkehrs genügen kann. Der Mann blieb damit auf seinem Totalschaden sitzen.
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