Versicherungen-News 29.06.2010

Tipp

Autokauf: Versicherung bei Probefahrt

Wer ein neues Auto kaufen möchte, muss auch auf den Versicherungsschutz bei einer Probefahrt achten. Denn ist der Wagen bei Autokäufen unter Privatleuten nicht vollkaskoversichert, kann der Verkäufer den Interessenten im Schadensfall zur Kasse bitten, wie der Bund der Versicherten mitteilte.

Henstedt-Ulzburg (ddp.djn/red) - Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fremdschaden. Kratzer oder Dellen am Probefahrzeug sind hingegen ein Fall für die Vollkasko.

Findet die Probefahrt dagegen bei einem Händler statt, hat das Fahrzeug meistens Vollkasko Versicherung. Damit besteht für den möglichen Käufer nicht die Gefahr, dass er für einen Schaden am Auto haften muss. Das gilt allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Mit unserem Autoversicherungsvergleich finden Sie ganz einfach eine günstige KFZ-Versicherung.

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