Versicherungen-News 22.03.2011

"Betriebsgefahr des Fahrzeuges"

Autobahn: Zu schnell fahren gefährdet Versicherungsschutz

Raser gefährden ihren Versicherungsschutz. Dies zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg. Wer auf der Autobahn deutlich schneller als 130 km/h fährt, haftet bei einem Unfall für die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges demnach selbst dann, wenn den Unfallbeteiligten ein erhebliches Verschulden am Zustandekommen einer Kollision trifft.

Nürnberg (dapd/red) - In dem Fall war ein Autofahrer auf die Autobahn aufgefahren und sofort auf die linke Fahrspur gewechselt. Dabei kollidierte er mit einem von hinten kommenden Fahrzeug, das mit mindestens 160 km/h unterwegs war. Der Unfallverursacher räumte zwar ein, dass er durch den Spurwechsel am Unfall Schuld sei, dass den Auffahrenden aber eine Mitschuld treffe, weil dieser zu schnell unterwegs gewesen war.

Die Richter sahen den Auffahrenden ebenfalls in der Schuld und gingen dabei von einer Haftung aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs aus. Damit musste der Mann einen Teil der Unfallkosten aus eigener Tasche zahlen, obwohl ein anderer den Unfall verursacht hatte.

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