Versicherungen-News 20.01.2011
Rechtstipp
Auch bei Unfallversicherung müssen Vorerkrankungen angegeben werden
Bei falschen Angaben zu Vorerkrankungen geht der Versicherungsschutz verloren. Das gilt nicht nur für die private Krankenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern auch für eine private Unfallversicherung.
Oldenburg (dapd/red) - Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg. Das Gericht ging sogar von einer arglistigen Täuschung des Versicherten aus, nachdem der im Antrag für seine Unfallversicherung einen insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ II und eine infolgedessen einige Wochen zuvor durchgeführte Amputation der linken Kleinzehe verschwiegen hatte.
Die Folge: Die Unfallversicherung durfte sich vom Vertrag lösen, der Versicherte verlor den Unfallversicherungsschutz
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