Versicherungen-News 02.08.2010
Für schwere Erkrankungen
Ambulante Zusatzversicherung soll Privatpatienten-Status sichern
Bei der Württembergischen Krankenversicherung haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, mit einer Zusatzversicherung ambulanten Versicherungsschutz auf dem Niveau einer Privatversicherung zu erhalten. Zwar sind die Leistungen umfangreich, dennoch hat der Tarif Nachteile.
Stuttgart (ddp.djn/red) - Sichern können sich gesetzlich Versicherten den Privatpatienten-Status bei 13 schweren Erkrankungen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs oder AIDS. Versichert werden zum einen die Behandlungskosten selbst, außerdem in einem vorgegebenen Rahmen Kosten einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung sowie weitere Kosten für ambulante Psychotherapie nach Abzug der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Hinzu kommt die Erstattung für Arznei- und Verbandmittel.
Versicherung mit Einschränkungen
Das Portal Versicherungsjournal.de weist jedoch darauf hin, dass der Tarif durchaus Einschränkungen unterliegt. So muss die die Leistungspflicht auslösende Krankheit "gesichert ärztlich diagnostiziert" sein, außerdem muss der Versicherte bei seiner Krankenkasse das Kostenerstattungs-Prinzip gewählt haben, das in der Regel zu einer langen Bindung an die gesetzliche Kasse führt.
Leistungen mit 2 Trägern abrechnen
In der Folge muss der Versicherte Leistungen dann mit zwei Trägern abrechnen - der gesetzlichen Kasse und der privaten Zusatzversicherung. Gerade bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung ist das eine immense Belastung. Außerdem schließt die Versicherung privatärztliche Leistungen bei einem stationären Aufenthalt nicht mit ein - wer also so schwer erkrankt, dass er nicht mehr ambulant, sondern stationär behandelt werden muss, der verliert den Privatpatienten-Status.
Insgesamt ist der Nutzen der Police daher eher fragwürdig, zumal das Versicherungsjournal auch für 30-jährige Prämien von rund 23 Euro im Monat ausgemacht hat.
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