Versicherungen-News 06.12.2010
Gesetzesänderungen 2011
Altersvorsorge: Was man 2011 von der Steuer absetzen kann
Zum Jahreswechsel komme eingie steuerliche Änderungen auf die Verbraucher zu. Positiv ist, dass Beiträge zur Altersvorsorge besser steuerlich absetzbar sind. Die Änderungen 2011 im Detail lesen Sie hier.
Abhängig Beschäftigte können seit 2005 einen zunehmenden Anteil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe absetzen. Bis 2025 steigt der anrechenbare Vorsorgeanteil von 60 Prozent auf 100 Prozent an. Maximal absetzbar sind dann jährlich 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro, wie die Postbank informiert.
Für 2011 sind 72 Prozent der Rentenzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 14.400 /28.800 Euro absetzbar. Der Sonderausgabenabzug ist allerdings kompliziert: Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zunächst als Beitrag mit erfasst, davon wird ein Anteil von 72 Prozent angesetzt und dann in voller Höhe wieder abgezogen. Unterm Strich verbleibt ein absetzbarer Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 44 Prozent.
Rürup-Rente von der Steuer absetzen
Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können mittels einer Rürup- bzw. Basis-Rente hohe Steuervorteile erzielen. Ab 2011 sind ähnlich wie bei gesetzlich Rentenversicherten 72 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar.
Das bedeutet, dass Rürup-Sparer im kommenden Jahr bis zu 14.400 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Verheiratete genießen den doppelten Betrag. Beispiel: Ein freiberuflich tätiges Ehepaar, das nächstes Jahr insgesamt 24.000 Euro in Rürup-Verträge einzahlt, kann demnach 17.280 Euro beim Fiskus abrechnen. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent erzielt das Paar einen Steuerrabatt von 6.912 Euro, zusätzlich entstehen Vorteile beim Solidaritätsbeitrag. Positiv: Der absetzbare Beitragsanteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent des Höchstbetrages von 20.000 Euro je Renten-Sparer an.
Betriebliche Altersvorsorge: 2640 Euro im Jahr steuerfrei
Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung (bAV). Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West: 66.000 Euro) können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2011 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont. In vielen Fällen steuert der Staat mehr als 50 Prozent zu den Vorsorgeaufwendungen bei. Für die neuen Bundesländer gilt die gleiche Bemessungsgrenze.
Rentenbeginn verschiebt sich
Für öffentlich geförderte Altersvorsorgeverträge ist das Datum 31.12.2011 wichtig: Wer bis dahin eine Riester-, oder Rürup-Rente abschließt, kann noch mit einem möglichen Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr kalkulieren. Bei Neuverträgen ab 2012 ist dies erst ab dem 62. Lebensjahr möglich. Ähnliches gilt künftig für private Lebensversicherungen: Nur wenn der Vertrag künftig erst ab dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommt, bleibt die Kapitalauszahlung zu 50 Prozent steuerbefreit.
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