Versicherungen-News 26.09.2011
Kinder
Altersvorsorge für den Nachwuchs oft schwieriger als gedacht
Wer schon für die Kleinsten der Familie eine gute Vorsorge fürs Alter organisieren will, sollte sich auf alle Fälle gut informieren. Viele Versicherungen und Kapitalanlagen mit langen Laufzeiten lohnen sich am Ende nämlich nicht wirklich und auch juristisch sollte man das ein oder andere beachten.
Henstedt-Ulzburg (dapd/red) - Kinderpolicen, die vor allem dem Kapitalaufbau dienen, verfehlen nach Einschätzung des Bundes der Versicherten (BdV) meist ihr Ziel. Eltern wollen mit Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherungen den Grundstein für ein späteres Vermögen ihrer Sprösslinge legen. Doch mehr als die Hälfte dieser langfristigen Verträge wird nicht bis zum Ende durchgehalten.
Vorzeitig Vertrag auflösen kostet in vielen Fällen richtig Geld
Die Kündigung ist dann mit finanziellen Verlusten verbunden. Denn nur ein Teil der Prämie wird tatsächlich gespart. Ein Großteil geht für Kosten und einen Versicherungsschutz drauf, der oft gar nicht benötigt wird. Die Verträge beinhalten nämlich oft Lebensversicherungen auf das Kind, die in der Regel komplett überflüssig sind. Der Rat des BdV: Solche Policen sollten so schnell wie möglich widerrufen werden. Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, gibt es noch eine Chance, die Beiträge samt Zinsen zurückzuholen.
Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes notwendig
Voraussetzungen: Das Kind war bei Abschluss jünger als sieben Jahre, wird als "versicherte Person" bezeichnet, und die Todesfallsumme liegt höher als 8.000 Euro. Denn schließt jemand eine Versicherung auf das Leben eines anderen ab und übersteigt die Todesfallleistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten von derzeit 8.000 Euro, muss der Versicherte dem Vertrag zustimmen.
Versichern Eltern ihre Sprösslinge mit höheren Summen, ist sogar eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erforderlich. Ist diese Zustimmung nicht erfolgt, ist der Vertrag schwebend unwirksam, und die Eltern können alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen zurückfordern.
© 2000-2012 Gelon.de