Versicherungen-News 19.09.2011

Rechtsstreit

Allianz: Rückzahlungsansprüche drohen zu verjähren

Im Streit um Vertragsklauseln hat die Allianz Beschwerd gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Dadurch verzögert sich die Entscheidung über die Rechtskraft des Urteils. Betroffenen Kunden droht nun die Verjährung ihrer Ansprüche.

Hamburg (red) - Die Allianz hat beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das von der Verbraucherzentrale Hamburg erstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zu Vertragsklauseln ihrer Lebens- und Rentenversicherungsverträge eingelegt (Urteil OLG Stuttgart vom 18. August 2011, Az.: 2 U 138/10). Für die Begründung der Revision wurde dem Unternehmen eine Fristverlängerung bis zum 27. Dezember 2011 gewährt. Eine Entscheidung über die Rechtskraft des Stuttgarter Urteils ist also erst im nächsten Jahr zu erwarten.

Es geht um 300 Millionen Euro

Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass nun Rückzahlungsansprüche der Kunden von rund 300 Millionen Euro wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten in Gefahr sind. Denn zum 31. Dezember 2011 verjähren Ansprüche aller Verbraucher, die ihren Vertrag im Jahr 2008 gekündigt haben. "Die Strategie der Allianz gegenüber ihren ehemaligen Kunden ist ganz offensichtlich: Mauern, Abblocken, Zeit schinden", so Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wir hielten es zwar für unangemessen, wenn sich die Allianz gegenüber ihren Ex-Versicherten tatsächlich auf Verjährung beruft, handeln sollten die Betroffenen aber trotzdem und die Verjährung hemmen", rät Castelló.

Mehr Informationen bei der Verbraucherzentrale

Dabei hilft ein einfacher Brief an das Versicherungsunternehmen leider nicht. Vielmehr muss die Allianz schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben. Es ist auch möglich, eine Klage oder einen Mahnbescheid einzureichen bzw. den Fall an den Ombudsmann weiter zu geben. Außerdem können Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet Antrag auf gütliche Einigung bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) in Hamburg stellen. Weitere Informationen hierzu finden Allianz-Kunden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh.de).

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