Versicherungen-News 11.11.2011
Spätere Auszahlung
Ab 2012 veränderte Bedingungen bei Kapitalversicherungen
Die stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird sich ab dem kommenden Jahr auch auf die meisten Produkte der geförderten Altersvorsorge und Lebensversicherungen auswirken. Die Auszahlungen der Versicherungen verschieben sich ab kommendem Jahr nach hinten.
Berlin (dapd/red) - Bei der Riester-Rente beispielsweise darf als möglicher Auszahlungsbeginn ab dem kommenden Jahr frühestens das 62. Lebensjahr angenommen werden. Nur dann ist sichergestellt, dass der Riester-Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich.
Vertrag am besten noch in diesem Jahr abschließen
Der geänderte Auszahlungsbeginn bei der Riester-Rente ab dem 62. Lebensjahr gilt auch für die staatlich geförderte Basisrente. Wer also erst nach dem Jahr 2011 eine Basisrente abschließen und seine Altersvorsorgebeiträge mit einem Sonderausgabenabzug staatlich fördern lassen möchte, muss ebenfalls auf den neuen frühestmöglichen Auszahlungsbeginn achten. Ansonsten ist keine steuerliche Förderung in Form des Sonderausgabenabzugs möglich.
Renteneintritt: Auch die Lebensversicherung ist betroffen
Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, kann die Basisrente schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Steuervorteile gibt es 2011 auch noch bei der Lebensversicherung. Künftig werden Erträge aus privaten Lebensversicherungen, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden, nur zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird.
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