Neue Versicherung schützt vor Missbrauch von EC-Karte und Kreditkarte
Die Meldungen sind allgegenwärtig: Immer wieder hört man in den Nachrichten, dass es bei EC-Karten oder Kreditkarten zu Missbrauchsfällen kommt. Wir haben uns längst an das Zahlen mit der Geldkarte aus Plastik gewöhnt - sei es beim Einkauf im Supermarkt oder beim Bezahlen an der Tankstelle, die Karte ist schnell gezückt und man muss nicht viel Bargeld mit sich führen. Allerdings - und was wird gerne vergessen -, sind bargeldlose Geschäfte auch immer mit Risiken verbunden. Und genau dagegen kann man sich jetzt versichern: mit dem neuen Konto-Schutzbrief von CosmosDirekt.
Konto-Schutzbrief versichert EC- oder Kreditkarte beim Bezahlen und beim Banking

Opfer eines Kartenmissbrauchs kann jeder werden - etwa wenn ein Krimineller beim Bezahlen an der Kasse die persönliche Geheimzahl ausspäht und heimlich die Kartendaten kopiert. Als erster Versicherungsanbieter bietet CosmosDirekt Schutz für den Ernstfall. Der Konto-Schutzbrief versichert gegen jeglichen Missbrauch beim Abheben am Geldautomaten, beim Bezahlen mit Kredit- oder Bankkarten sowie beim Onlinebanking. Und das zu fairen Konditionen: Singles zahlen 24 Euro im Jahr, eine mehrköpfige Familie kann sich für 36 Euro jährlich absichern.
Bei Missbrauch von Kreditkarte, EC-Karte oder Bankkarte muss der Kunde haften
Interessant ist der Konto-Schutzbrief für Kreditkarte, EC-Karte oder Bankkarte vor allem aufgrund der seit 2009 geltenden verschärften Haftungsregeln, wonach beim Missbrauch durch Dritte ein Schaden von bis zu 150 Euro vom Betroffenen selbst zu tragen ist. Diese Regelung ist nur dann obsolet, wenn eine Bank in ihren AGB andere Bedingungen festschreibt. Erst wenn der Kunde den Verlust bei der Bank gemeldet und die Bank die EC- oder Kreditkarte gesperrt hat, ist er ab diesem Zeitpunkt in puncto Haftung auf der sicheren Seite.
Kann teuer werden: Fahrlässiger Umgang mit sensiblen Kartendaten
150 Euro sind aber nicht der größtmögliche Schaden, denn abhängig vom Kartenlimit kann der Schaden durchaus in die Tausende gehen. Hat der Dieb nämlich die zu einer Karte passende PIN oder eine Transaktionsnummer korrekt verwendet, berufen sich Banken auf grob fahrlässigen Umgang. Mit anderen Worten: Der Kunde hat nicht gut auf seine PIN oder Transaktionsnummer aufgepasst oder gleich einen Merkzettel im Geldbeutel liegen gehabt, was dem Kriminellen den Missbrauch der EC-Karte oder Kreditkarte erleichterte. Dann liegt die Beweislast schnell beim Kunden; er muss dann seine Unschuld beweisen - und das ist nicht einfach. Kann der Kunde nicht beweisen, dass er die sensiblen Daten ordnungsgemäß geschützt hat, muss er in der Regel für den kompletten Schaden aufkommen.
Versicherung deckt bis 50.000 Euro Schadenssumme ab
Der Konto-Schutzbrief von CosmosDirekt, Deutschlands größter Direktversicherer, schafft hier Abhilfe. Die Versicherung deckt alle Vermögensschäden ab, die durch Missbrauch auf dem Konto entstehen können - beispielsweise beim Abheben am Geldautomat, beim bargeldlosen Bezahlen und beim Onlinebanking. Der Konto-Schutzbrief greift auch bei Missbrauchsfällen im Ausland. Es werden Schäden bis zu 50.000 Euro erstattet.