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Private Unfallversicherung bietet umfassende Absicherung

Die private Unfallversicherung bietet finanziielle Sicherheit bei Unfällen und zahlt z.B. eine Unfallrente, sollte man nach einem Unfall arbeitsunfähig werden. Die Unfallversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Nutzen Sie unseren Unfallversicherung Vergleich!

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Handwerkliche/körperliche Tätigkeit
Tätig als
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Für einige Gesellschaften gibt es eigene Tarife für diese Berufe.
Grundinvalidität
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Diese Summe sollte bei etwa dem 2-3 fachen des Jahresbruttoverdienstes liegen. Je nach gewählter Progression steigt die Entschädigungsleistung bei Invalidität progressiv an.
Progression Diagramm anzeigen
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Wer vor allem im oberen Invaliditätsbereich gut abgesichert sein will sollte eine hohe Progression wählen. Empfehlen würden wir aber hier 225% oder 350%. Schauen Sie sich bitte dazu auch die Infografik an.
Vollinvalidität
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Die max. Leistung bei 100% Invalidität.
Todesfall
Hilfe
Kommt man durch einen Unfall zu Tode, wird die vereinbarte Leistung gezahlt.
Übergangsleistung
Hilfe
Diese Leistung wird in der Regel nach 6 Monaten gezahlt, wenn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit mindestens 50% beeinträchtigt ist. Unserer Meinung nach ist es nicht sinnvoll diese Leistung zu versichern.
Krankenhaus+ Genesungsgeld
Hilfe
Liegt man nach einem Unfall im Krankenhaus wird für jeden Tag das vereinbarte Krankenhaustagegeld gezahlt. Zusätzlich erhält man Genesungsgeld für die Tage im Krankenhaus. Das Genesungsgeld wird jedoch ab dem 10. Tag nur noch abgestuft gezahlt.
Unfall-Rente
Hilfe
Nach einem Unfall wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt, allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Unserer Meinung ist diese Leistung sehr teuer zu versichern. Sie sollten statt dessen eine höhere Grundsumme versichern, da gibt es auch schon ab 1% Invalidität mehr Leistung.
Knochenbruch (siehe Hilfe)
Hilfe
Es gibt nur wenig Anbieter die nach einem Unfall bestimmt Knochenbrüche mit einer Einmalzahlung abfinden. Sie finden diese Leistungen im Berechnungsergebnis im Leistungsvergleich und noch näher beschrieben im Bedingungswerk des Anbieters.
Einschluß Schwere Krankheiten (Krebserkrankung, Schlaganfall, Herzinfarkt)
Hilfe
Absicherung gegen Schlaganfall, Herzinfarkt und fortgeschrittene Krebserkrankungen
Sofortige Leistung bei Anspruchanerkennung
Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr
Besonders günstige Prämien für Nichtraucher
Unkomplizierte Risikoprüfung
Nichtraucher ist wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung kein Nikotin aktiv zu sich genommen hat.
Diese Einmalzahlung wir geleistet bei erstmaliger Diagnose von fortgeschrittener Krebserkrankung, Schlaganfall oder Herzinfarkt.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

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Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung – was bietet die private Unfallversicherung?

Wie die Bezeichnung bereits verrät, gewährleistet die so genannte Unfallversicherung im Fall eines Unfalls, einer Verletzung oder gar einer Invalidität finanzielle Absicherung. Aber auch die Kosten für die Behandlung und den Krankenhausaufenthalt werden von der Unfallversicherung übernommen. In Deutschland wird jedoch zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung differenziert.

Gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Bestandteil der Sozialversicherung und wird in erster Linie von Arbeitnehmern, aber auch Auszubildenden, Landwirten und Schülern in Anspruch genommen. In diesen Fällen werden die für die Versicherung anfallenden Kosten von dem Arbeitgeber übernehmen, sodass Freiberufler oder Selbstständige nicht pflichtversichert sind. Dennoch haben sie jederzeit die Möglichkeit, über die Zahlung freiwilliger Beiträge an die Unfallversicherung den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten.

Unfallversicherung sichert auch den Weg zur Arbeit ab

Leistungen der Unfallversicherung werden beispielsweise fällig, wenn sich der Versicherte eine Verletzung zugezogen hat, wenn er auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hatte oder eine Berufskrankheit eingetreten ist. Auch Arbeitsunfälle, die während der beruflichen Aktivitäten geschehen, werden von der Unfallversicherung abgesichert.

Dennoch sollten Verbraucher beachten, dass der Versicherungsschutz der Unfallversicherung unter bestimmten Umständen gefährdet werden kann, insbesondere wenn die Unfälle durch Alkoholeinfluss oder Fahrlässigkeit verursacht werden. In diesen Fällen werden die Kosten für die Behandlung des Versicherten und für die Wiederherstellung der Gesundheit nicht von der Unfallversicherung übernommen.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Zusammenfassend trägt die Unfallversicherung Kosten für medizinische Behandlung, aber auch die Übernahme von Rehabilitations- und Arztkosten. Sollte zudem die Berufsfähigkeit eingeschränkt werden, stellt die Versicherung auch Entschädigungs- und Lohnersatzleistungen zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Versicherte Anspruch auf Heil- und Hilfsmittel, auch kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Haushaltshilfen und für die häusliche Krankenpflege auf.

Private Unfallversicherung für sämtliche Unfälle

Der Nachteil der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass sich diese wirklich nur auf Wege- und Arbeitsunfälle beschränkt. Wer durch einen Unfall in der Freizeit arbeitsunfähig wird, bekommt keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier setzt die private Unfallversicherung an, die ein weitaus größeres Leistungsspektrum bietet.

Die private Unfallversicherung sichert also Unfälle außerhalb der beruflichen Tätigkeit ab. Aber auch Verletzungen, die beispielsweise in Folge einer erhöhten Kraftanstrengung begünstigt werden, unter anderem Verletzungen der Sehnen, Muskeln oder Gelenke kann der private Versicherungsvertrag beinhalten.

Was ist beim Abschluss einer Unfallversicherung zu beachten?

Aufgrund der zahlreichen Anbieter von Unfallversicherungen und den unterschiedlichsten Konditionen können Verbraucher mit dem Vergleich der Versicherungen unnötige Kosten einsparen. Daher sollten sich Interessierte vor dem Abschluss Angebote von mehreren Gesellschaften holen und die Konditionen auf die individuellen Vorstellungen und die finanzielle Situation ausrichten.

Des Weiteren sollten Verbraucher auf Fristen achten, die sich erst im Nachhinein negativ auswirken können. So muss ein unfallbedingter Dauerschaden beispielsweise 15 Monate nach dem Unfall von einem Arzt festgestellt und der Versicherung gemeldet werden.