Unfallrente: Die finanzielle Absicherung bei Unfall und Krankheit
Wer auf der Arbeit oder dem Weg dorthin einen Unfall hat, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Doch diese zahlt nicht für die Folgen von Freizeit-Unfällen. Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig wird, bekommt zudem in der Regel nur eine geringe Rente vom Staat - dies gilt insbesondere für jüngere Menschen, die noch nicht lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hier ist also eine private Vorsorge nötig.
Finanzielle Absicherung: Unfallrente bei Berufsunfähigkeit
Die private Unfallversicherung bietet finanzielle Absicherung für sämtliche Unfälle in der Freizeit. Dies umfasst neben möglichen Behandlungskosten auch eine Unfallrente. Nutzen Sie unseren kostenlosen Unfallversicherung Vergleich.
BerufsunfähigkeitsversicherungUnfallversicherung zahlt Behandlungen und Unfallrente
Die private Unfallversicherung bietet finanzielle Absicherung für sämtliche Unfälle in der Freizeit. Dies umfasst neben möglichen Behandlungskosten auch eine Unfallrente. Nutzen Sie unseren kostenlosen Unfallversicherung Vergleich.
Unfallversicherung VergleichGeringe Unfallrente vom Staat - privat absichern!
Die Unfallrente ist für alle Menschen ein leidiges Thema, denn wer befasst sich schon gern mit seiner eigenen möglichen Invalidität? Dennoch sollte man sich mit diesen Themen auseinandersetzen, um sich für den Ernstfall mit einer Unfallrente abzusichern.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich abzusichern und eine lebenslängliche Unfallrente zu beziehen. Grundlagen dafür bieten zum einen die gesetzliche und zum anderen die privaten Unfallversicherungen.
Geringe Unfallrente bei gesetzlicher Unfallversicherung
Jeder Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, jedes Kind in Kindergarten und Schule und jeder Student einer Universität ist automatisch immer über den jeweiligen Arbeitgeber oder Träger unfallversichert. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind jedoch nur Unfälle zur Arbeit, Schule, Uni oder auf dem direkten Weg dorthin abgesichert. Ereignet sich ein Unfall also auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg vom Arbeitsplatz, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall, der von der Unfallversicherung gedeckt wird. Allerdings deckt die gesetzliche Versicherung nur eine Grundversorgung ab. Um seinen bisherigen Lebensstandard zu halten, ist eine private Unfallversicherung als Zusatz unabdingbar.
Dazu ein Rechenbeispiel: Ein Anspruch auf eine lebenslange Unfallrente aus einer gesetzlichen Unfallversicherung erwächst bei einer über 20%igen Erwerbsminderung. Man erhält bei einer 100%igen Erwerbsminderung zwei Drittel des Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate als Unfallrente. Beträgt das Jahreseinkommen zum Beispiel 40.000 Euro/Jahr, würden 28.000 Euro/Jahr als Unfallrente ausgezahlt werden. Zu weiteren Berechnungen werden diese zwei Drittel, also 28.000 Euro/Jahr als Grundlage genommen und abgestuft. Man erhält bei einer 60%iger Erwerbsminderung 60% von 28.000 Euro/Jahr, also 16.800 Euro/Jahr als Unfallrente.
Privat absichern: Unfallrente bei privater Unfallversicherung
Bei der privaten Unfallversicherung ist die Absicherung deutlich besser. Der Versicherte kann mit dem Versicherungsunternehmen eine Vereinbarung treffen, wonach eine lebenslange Unfallrente in der Höhe des bisherigen Einkommens oder eine Einmalleistung nach einem Unfall ausbezahlt wird. Mithilfe von Krankentage- und Krankenhaustagegeld können zusätzlich auch noch die zu erwartenden Verdienstausfälle abgesichert werden.
Viele Versicherer bietet die Zusatzprodukt zur Lebensversicherung eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente an. Das ist der zweite Bereich neben der Unfallversicherung, der eine eventuelle Invalidität absichern kann.