Tierhaftpflicht Versicherung: Das Muss für jeden Tierhalter
Wenn ein Hund oder Pferd ausbüchst und einen Verkehrsunfall verursacht, kann das für den Halter schnell teuer werden. Mit der Tierhaftpflicht sichern Sie sich gegen sämtliche Schäden, die Ihr Tier verursacht ab. Jetzt vergleichen, online abschließen und sparen,
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: transparent Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: transparent Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
3. Wer ist versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.
Tierhaftpflichtversicherung empfehlenswert für alle Tierhalter
Mit der Tierhaftpflichtversicherung sichert man Schäden ab, die das Tier verursachen könnte. Die Versicherer bieten dabei ganz verschiedene Tarife für Tierhaftpflichtversicherung an, daher lohnt sich ein Preisvergleich.
Tierhaftpflichtversicherung besonders für Hunde und Pferde interessant
Für welches Tier nun ein solche Tierhaftpflichtversicherung in Frage kommt, liegt in Wahrscheinlichkeit der eventuell durch dieses Tier zu erwartenden Schäden. Besonders kommt eine Tierhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde in Frage. Sicher gehen besonders von den sogenannten Listenhunden, die es in Deutschland zur Genüge gibt, die größten Gefahren aus, wenn es um Bisswunden handelt. Die Schäden, die auftreten können und die die Tierhaftpflichtversicherung demnach abzusichern hat, können aber auch durch eventuell nicht angeleinte Hunde entstehen.
Tierhaftpflichtversicherung kommt z.B. für Schmerzensgeld auf
Beispielsweise können erhebliche Schäden entstehen, wenn ein freilaufender Hund auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall auslöst. Nur mit einer Tierhaftpflichtversicherung kann man sich effizient gegen solche Schäden versichern, denn die normale Privathaftpflicht greift hier in der Regel nicht. Ohne eine Tierhaftpflichtversicherung können immense Kosten auf den Tierhalten zukommen, so kann der Halter eines Hundes durchaus mit Kosten wie Schmerzensgeld und eventuelle anfallenden Rentenzahlungen für die Opfer rechnen. Deshalb ist eine Tierhaftpflichtversicherung wirklich zu empfehlen. Diese sollte man eigentlich schon bei Anschaffung eines Hundes oder Pferdes abschließen.
Kosten für Tierhaftpflichtversicherung vom Tier abhängig
Vor Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung sollte aber auch bedacht werden, dass die Beiträge unterschiedlich hoch ausfallen können. Dies kommt einzig und allein auf die Art des Tiers an, welches hier versichert werden soll. Besonders für große Tiere sind dann folglich auch sehr hohe Beiträge von Nöten. Dies betrifft insbesondere die Pferde. Pferde sind Ausbrecher, sie lieben die Freiheit und reißen sich deshalb auch sehr häufig los oder brennen einfach durch. Dieses unkontrollierte Verhalten birgt große Gefahren für Mensch und Tier gleichermaßen. Bei den Pferden werden neben der Tierhaftpflichtversicherung auch die besonderen Versicherungsunterarten wie die Tierrechtsschutzversicherung und die Reitunfallversicherung für den Pferdebesitzer empfohlen.
Tierhaftpflichtversicherung zu empfehlen, aber nicht Pflicht
Momentan wird von der Bundesregierung und den Ländern geprüft, ob es nicht sinnvoll wäre, eine gesetzliche Pflicht für die Tierhaftpflichtversicherung einzuführen, denn bislang ist diese Versicherung immer noch freiwillig.
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Tipp
Braucht jeder: Die private Haftpflichtversicherung
Auch ein leichtes Versehen kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen - die Privathaftpflicht ist deshalb ein Muss für jeden.