Tierhaftpflicht Versicherung: Das Muss für jeden Tierhalter
Wenn ein Hund oder Pferd ausbüchst und einen Verkehrsunfall verursacht, kann das für den Halter schnell teuer werden. Mit der Tierhaftpflicht sichern Sie sich gegen sämtliche Schäden, die Ihr Tier verursacht ab. Jetzt vergleichen, online abschließen und sparen.
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: finanzen.de Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: finanzen.de Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
3. Wer ist versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.
Tierhaftpflicht versichert Schäden, die Tiere anderen zufügen
Ein Tierhalter kann für alle Schäden, die durch sein Tier entstehen, haftbar gemacht werden. Das kann von einer zerrissenen Hose bis hin zu einem verursachten Autounfall reichen. Auf diesem Anspruch beruht die Tierhaftpflicht: Sie schützt den Tierhalter davor, Schäden durch sein Tier aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Für welche Tiere braucht man eine Tierhaftpflicht?
Kleine Haustiere wie Nager oder Fische können kaum Schaden anrichten - deswegen deckt die Privathaftpflichtversicherung des Halters sie meist ab. Eine eigene Tierhaftpflicht ist für größere Tiere interessant, durch die häufiger Schaden entstehen kann. In einigen Bundesländern ist eine Tierhaftpflicht für Hunde beispielsweise Pflicht, sehr zu empfehlen ist sie aber auch für Pferde.
Die Tierhaftpflicht Versicherung für den Hund
Jeder Hund kann Schäden anrichten, für die sein Besitzer verantwortlich gemacht werden kann. Unabhängig von Rasse, Größe oder Charakter können durch den Hund Verletzungen entstehen - zum Beispiel, weil das Tier vor ein Auto läuft und der Fahrer durch das Ausweichmanöver einen Unfall verursacht. Besonders größere Hunde können fremdes Eigentum beschädigen, das ihr Besitzer zu ersetzen hätte. Dies sind die Schäden, die von einer Tierhaftpflicht für Hunde übernommen werden.
In manchen Bundesländern ist für bestimmte Hunderassen eine Tierhaftpflicht vorgeschrieben. Das betrifft vor allem Kampfhunde oder solche, die eine entsprechende Ausbildung erhalten haben. Da bei solchen Rassen die Gefahr von Versicherungsfällen natürlich größer ist, sind die Beiträge zur Tierhaftpflicht Versicherung für solche Hunde eben entsprechend höher als beispielsweise für einen Dackel oder Pudel.
Die Tierhaftpflicht Versicherung für das Pferd
Auch für Pferde ist eine Tierhaftpflicht Versicherung zu empfehlen, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Gelegentlich hört man in den Medien von Pferden, die ausgebrochen sind und ihren Ausflug mit einem tödlichen Unfall auf der Autobahn oder den Gleisen beendeten - das sind glücklicherweise Einzelfälle. Dennoch kann es vorkommen, dass das Pferd aus seinem Stall oder von der Weide ausbricht und unterwegs Schäden verursacht. Nicht selten landen ausgebrochene Pferde auf der Straße und verursachen dort Unfälle, ohne sich selbst zu verletzen.
Allein durch seine Größe stellt ein Pferd eine gewisse Gefahr dar - Schäden, die es anrichtet, sind oft teuer. Es gibt allerdings unabhängig von Rasse oder Größe Tierhaftpflicht Versicherungen, die dieselbe Leistung wie bei der Hundehaftpflichtversicherung abdecken und den Besitzer schützen.
Tierhaftpflicht Versicherung gibt es auch für andere Tiere
Ungewöhnliche Haustiere wie Ziegen, Schafe oder Minipigs können dieselben Schäden wie Hunde oder Pferde anrichten. Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten das Leistungsspektrum einer Hunde- oder Pferde-Haftpflichtversicherung für solche Tiere an. Wenn sie nicht fernab der Zivilisation gehalten werden, ist auch hier der Abschluss einer Tierhaftpflicht zu empfehlen.
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