Riester-Rente: Vergleich für die staatlich geförderte Altersvorsorge
Garantierte lebenslange Extra-Rente: Mit der Riester-Rente fürs Alter vorsorgen und von der staatlichen Förderung profitieren. Wer Kinder hat, bekommt dabei Extra-Zuschüsse. Lassen Sie sich kostenlos Ihr individuelles Angebot für Ihre Riester-Rentenversicherung erstellen.
Riester-Rente: Staatliche Förderung für private Altersvorsorge
Mit der Riester-Rente will der Staat einen Anreiz schaffen, privat für das Alter vorzusorgen. Wer einen bestimmten Anteil seines Einkommens für die private Altersvorsorge nutzt, bekommt daher eine Zulage vom Staat – genannt Riester-Rente.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei vielen Arbeitnehmern nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Insbesondere Frauen, die über Jahre hinweg nicht berufstätig waren, weil sie sich der Familie und den Kindern gewidmet haben, droht die sogenannte Altersarmut. Um einen Anreiz zu schaffen, sich eine private Altersvorsorge zuzulegen, hat die Bundesregierung die staatlich geförderte Zulagenrente nach Riester, im Volksmund kurz Riester-Rente, ins Leben gerufen. Ein weiteres Modell zur privaten Vorsorge ist übrigens die Rürup-Rente.
Für Riester-Rente Zulage vom Staat bekommen
Arbeitnehmer, die 4 Prozent ihres Vorjahresnettoeinkommens als Sparbeitrag in eine private Altersrente (Riester-Rente) investieren, erhalten vom Staat eine jährliche Zulage in Höhe von € 154,00 (Stand 01/2010). Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor dem 1.1.2008 geboren wurde, gibt es eine staatliche Zulage von € 185,00. Für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden, liegt die Kinderzulage bei € 300,00 pro Jahr. Es ist möglich, den Beitrag individuell zu gestalten. Liegt der Eigenanteil unter den gesetzlich geforderten 4% des Vorjahresnettoeinkommens, wird auch die Zulage nur anteilmäßig fällig.
Riester-Rente ist auch vor Arbeitslosigkeit und Insolvenz sicher
Die besonderen Vorteile einer Riester-Rente in Vergleich zu einer herkömmlichen privaten Altersvorsorge sind ganz klar zu definieren: Riester-Rentenverträge sind Hartz IV sicher und fallen bei einer Insolvenz auch nicht unter die Insolvenzmasse, d.h., der Vertrag muss nicht aufgelöst werden. Der Zulagenantrag muss nur einmal als Dauerzulagenantrag gestellt werden. Auch bei fondgebundenen Tarifen gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Beitragserhaltungsgarantie. Das bedeutet, dass unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung, in jedem Fall das eingezahlte Kapital erhalten bleibt.
Wer die Zuschläge der Riester-Rente bekommen kann
Die staatlichen Zuschläge zur Riester-Rente können alle Arbeitnehmer/innen, Empfänger von Arbeitslosengeld einschl. Hartz IV, geringfügig Beschäftigte, die freiwillig Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, pflichtversicherte Selbständige, Wehr- und Zivildienstleistende und darüber hinaus auch Beamte, Richter, Soldaten und Empfänger von Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrenten bekommen. Mittelbar förderberechtigt sind Ehepartner von förderberechtigten Personen. Um insbesondere die Rentensituation bei Frauen und Müttern aufzubessern, wird in der Regel die Kinderzulage auf den Riester-Rentenvertrag des mittelbar Förderungsberechtigten eingezahlt.
Sonderzahlung bei Riester-Rente für Berufseinsteiger
Um auch junge Leute zu motivieren, früh mit einer eigenen, privaten Altersvorsorge zu beginnen, gibt es für Berufseinsteiger unter 25 Jahren, die sich für eine Riester-Rente entscheiden, eine einmalige Sonderzulage von € 200,00. Anbieter von Riester-Renten müssen eine staatliche Zertifizierung nachweisen, weil nur zertifizierte Produkte vom Staat gefördert werden.
Riester-Rente kann auch auf einmal ausgezahlt werden
Bei Rentenbeginn können 30% der Vertragssumme als Einmalzahlung entnommen werden, der Rest wird in eine lebenslange Altersrente umgewandelt. Soll das Kapital der Riester-Rente zur Immobilienfinanzierung, also etwa zur Ablösung einer laufenden Hypothek verwendet werden, ist eine 100%ige Auszahlung möglich.
Fazit: Die Absicherung durch eine private Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente wird vom Staat gefördert. Wer die maximale Zulagenhöhe erreichen will, muss 4 Prozent seines Vorjahresnettoeinkommens als Eigenleistung erbringen. Im Gegensatz zu nicht staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen sind Riester-Renten-Verträge sowohl Hartz IV als auch insolvenzsicher. Auch bei fondgebundenen Riester-Rentenversicherungsverträgen gibt es eine Beitragserhaltungsgarantie.