Private Krankenversicherung: Erste Senkung der Einkommensgrenze nach 10 Jahren
Viele Gutverdiener wechseln in die private Krankenversicherung (PKV), um gut abgesichert zu sein. Die private Krankenversicherung bietet einige Vorteile wie bessere Leistungen und weniger Zuzahlungen etwa bei zahnärztlichen Behandlungen. Zum Jahr 2011 wurden die Einkommensgrenze für einen Eintritt in die private Krankenversicherung gesenkt und die Wartefristen verkürzt, sodass es für Angestellte leichter wird, zu wechseln. Dies war die erste Absenkung der Einkommensgrenze seit dem Jahr 2000.
Welche Einkommensgrenze gilt für die private Krankenversicherung?
Die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung liegt derzeit bei 49.500 (vorher 49.950) Euro pro Jahr (Stand 2011). Dieses ist die sogenannte Versicherungspflichtgrenze oder Arbeitsentgeltgrenze, die überschritten werden muss, damit man in die private Krankenversicherung wechseln kann. Unabhängig von der Einkommensgrenze kann eine private Krankenversicherung auch von Beamten und Selbständigen abgeschlossen werden. Die Einkommensgrenze ist für Angestellte wichtig, die überlegen, in die private Krankenversicherung einzutreten. Auch Studenten können sich unter bestimmten Bedingungen privat versichern, dafür gibt es spezielle Studententarife.

Ist die Einkommensgrenze für die Beitragshöhe wichtig?
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach der Einkommensgrenze. Diese stellt lediglich eine Grenze dar, die für den Eintritt von Bedeutung ist. Der Beitrag wird je nach den vereinbarten Leistungen und abhängig von persönlichen Bedingungen wie Alter, Geschlecht und Beruf individuell festgesetzt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge nicht mit steigendem Einkommen teurer, die Anpassung hängt von mehreren Faktoren ab.
Welche Bedeutung hat die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die Obergrenze dar, bis zu der von der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein Einkommen Beiträge angerechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 44.550 Euro im Jahr, was bedeutet, dass auf alles, was darüber hinausgeht, keine Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung mehr erhoben werden. Für die private Krankenversicherung ist sie nur von Bedeutung, weil sich der maximale Beitrag des Arbeitgebers danach richtet.
Was ist außer der Einkommensgrenze für die PKV wichtig?
Nicht nur bei der Höhe der Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung wurden zu 2011 Änderungen fällig. Was ebenfalls vorteilhaft für Wechselwillige ist, ist die Tatsache, dass diese Einkommensgrenze jetzt nicht mehr drei Jahre lang in Folge erreicht werden muss. Das Einkommen eines einzigen Jahres reicht aus. Aktuell ist der Wechsel in die private Krankenversicherung sogar schon möglich, wenn man einen Job beginnt, bei dem man entsprechend verdienen wird.