Vermögenswirksame Leistungen
Eine vermögenswirksame Leistung (VWL) ist eine per Tarif oder Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber. Diese Leistung wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Vorteil der Vermögenswirksamen Leistungen ist die staatliche Förderung: So können Arbeitnehmer für die eingezahlten Leistungen eine Arbeitnehmersparzulage bekommen, allerdings darf dabei ein Jahreseinkommen von 20.000 Euro nicht überschritten werden. Förderfähige Anlageformen sind beispielsweise Lebensversicherungen, Bausparverträge, Investmentfonds oder Banksparpläne.
Je nach Höhe der Leistung kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen, um die maximale Zulage vom Staat zu erhalten. Auch wer keine VWL vom Arbeitgeber erhält (weil er z.B. in einem nicht-Tarifgebundenen Betrieb arbeitet), kann einen entsprechenden Vertrag abschließen. Das Gehalt wird dann entsprechend um den Betrag, der für die vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt wird, gekürzt. Vermögenswirksame Leistungen gelten als steuerpflichtiges Einkommen, der Anspruch ist nicht übertragbar.
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