Transparenzrichtlinie
Die Bestimmungen der Transparenzrichtlinie (80/723/EWG) sollen die Buchführung privater und öffentlicher Unternehmen durchschaubarer machen. Die Regelung bezieht sich dabei nur auf Unternehmen, die auf bestimmten Geschäftsfeldern über Sonderrechte verfügen und gleichzeitig auf anderen Gebieten dem freien Wettbewerb unterliegen. Für diese beiden Bereiche ist getrennte Buchführung vorgesehen. Die Europäische Kommission ist dann eher in der Lage zu beurteilen, welche Zusatzkosten die für die Unternehmen reservierten Dienstleistungen verursachen und in welchem Umfang der Staat dafür aufkommt. Außerdem läßt sich besser feststellen, ob die Beihilfen auch in wettbewerbsrelevante Bereiche fließen.
Öffentliche Mittel verzerren den Wettbewerb auf liberalisierten Märkten. Die Transparenzrichtlinie verbessert die Wettbewerbskontrolle durch mehr Analysemöglichkeiten und soll Mitgliedsstaaten und Unternehmen größere Rechtssicherheit bieten. Die Richtilinie gilt nicht für Wirtschaftssektoren, für die bereits getrennte Buchführung vorgeschrieben ist. Auch Dienstleistungen, die nach einem gewonnenen Ausschreibungsverfahren erbracht werden, bleiben außen vor.
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