Sparkassenstützungsfonds

Jeder regionale Sparkassen- und Giroverbände (Stand per November 2000: 12 Verbände) verfügt über einen S.fonds. Über ihre Mitgliedschaft in dem Verband sind alle Sparkassen des entsprechenden Gebietes auch dem S.fonds angeschlossen und zudem verpflichtet, in diesen Fonds einzuzahlen. Das Gesamtvolumen des S.fonds beträgt drei Promille aller risikobehafteten Forderungen der Sparkassen gegenüber ihren Kunden, die in der Bilanz des jeweils letzten Jahres ausgewiesen wurden. Von diesem Gesamtvolumen müssen 50% in jährlichen Zahlungen von maximal 10% aufgebracht werden. Es besteht eine Nachschusspflicht für nicht bar aufgebrachte Fondsmittel. Allerdings kann die nur bei Stützungsmaßnahmen im Rahmen des überregionalen Ausgleiches in Anspruch genommen werden. Fondsmittel werden in der Regel bei der zuständigen Landesbank in Wertpapieren angelegt. Es wird ein Jahresabschluss und ein Geschäftsbericht über den S.fonds erstellt, der dem Deutschen Sparkassen und Giroverband (DSGV) und dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BaKred zugestellt wird.

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