POZ

Abkürzung für Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie;
Elektronisches Bezahlverfahren an automatisierten Kassen mit der ec-Karte und der Unterschrift. Mit einem Lesegerät erfasst der Händler die auf der ec-Karte gespeicherten Daten und erstellt einen Lastschriftbeleg. Es wird online geprüft, ob die ec-Karte als gesperrt gemeldet ist. Die Kundenunterschrift ermächtigt den Händler zum Einzug des Kaufpreises. Das Risiko dieses Verfahrens liegt für den Händler darin, dass der Kunde der Lastschrift widersprechen kann. Darüber hinaus muss das Kreditinstitut die POZ-Zahlung nicht einlösen, etwa bei nicht ausreichender Deckung. In der Regel unterschreibt der Kunde mit der Einzugsermächtigung auch eine Einwilligung, dass seine Bank/Sparkasse bei Nichteinlösung der Lastschrift den Namen und die Adresse des Kontoinhabers dem Händler mitteilt. Mit diesen Daten kann dann der Händler sein Inkasso weiter betreiben. siehe auch POS-Verfahren

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