Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist eine nicht-staatliche Altersversicherungseinrichtung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Sie erhält Beiträge zur Ansparung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (Gehaltsumwandlung), die sie verwaltet und später als Altersrente oder Alterskapital auszahlt. Abgedeckte Risiken wie Invalidität, Alter und Tod werden je nach Pensionskasse unterschiedlich gewichtet, der Vorsorgeberechtigte hat dabei einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Vorsorgeleistungen.
Im Gegensatz zum Pensionsfonds steht bei der Pensionskasse die Sicherheit der Anlage im Vordergrund. So wird dem Anleger eine bestimmte Rendite garantiert und bei guter Ertragslage eine höhere Rendite in Aussicht gestellt. Die Beiträge zur Pensionskasse gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Beiträge des Arbeitgebers können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
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