Patronatserklärung
Mit dieser Erklärung verpflichtet sich die Muttergesellschaft gegenüber dem Kreditgeber ihrer Tochtergesellschaft, dass die Tochter jederzeit finanziell so ausgestattet sein wird, dass sie ihre Verpflichtungen aus dem Kreditverhältnis erfüllen kann. Die Patronatserklärung dient Banken und Sparkassen als Kreditsicherheit.
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