Ombudsmann
Der O. ist ein unabhängiger und neutraler Schlichter. Er wird durch den Vorstand des Bundesverband deutscher Banken auf Vorschlag der Geschäftsführung für die Dauer von drei Jahren berufen. Er muss die Befähigung zum Richteramt haben und darf in den seiner Amtszeit vorangegangenen drei Jahren weder beim Bundesverband noch bei einem Kreditinstitut tätig gewesen sein. An den O. kann sich jeder Privatkunde wenden. Bei Streitfällen, die grenzüberschreitenden Zahlungen betreffen, steht er auch Firmen und Selbständigen zur Verfügung. Das O.verfahren gilt nur für private Banken und private Hypothekenbanken und ist für den Kunden, abgesehen von seinen eigenen Kosten (z.B. Porti) kostenlos. Der Schlichtungsspruch ist für die Bank bindend, wenn der Streitwert 10.000 DM nicht übersteigt. Der Kunde hingegen kann, sollte er mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, sein Anliegen vor Gericht weiterverfolgen. Kontakt: Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Tel.: 030/1663-0, www.bdb. de
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