Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB)

Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes, die dazu dient, den Kapitalertragssteuerabzug bei Kapitalerträgen zu vermeiden.

Ist davon auszugehen, das die betreffende Person im betrachteten Zeitraum nicht die für eine Veranlagung erforderlichen Einnahmen erzielt, soll die NVB eine Veranlagung zur Einkommensteuer verhindern. Sie ist drei Jahre gültig und gilt bis auf Widerruf.

Siehe auch Freistellungsauftrag

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