Leerverkauf

Als Leerverkauf wird ein Termingeschäft von Wertpapieren bezeichnet, die der Verkäufer noch nicht besitzt. Für einen Leerverkauf leiht sich ein Anleger ein Wertpapier für eine Gebühr und verkauft es weiter. Daber erwartet der Händler einen fallenden Aktienkurs, während der Besitzer der Aktie auf einen steigenden Kurs hofft.

Nach der Leihfrist oder wenn der Inhaber seine Aktie wieder zurückverlangt, muss der Händler den getätigten Leerverkauf zurückkäufen. Ist der Kurs der Aktie gefallen, ist die Differenz sein Gewinn. Ist der Preis jedoch in der Zwischenzeit gestiegen, hat der Händler verlust gemacht.

Siehe auch ungedeckte Leerverkäufe

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