Leasing
Beim Leasing wird dem Kunden ein Objekt, beispielsweise ein Fahrzeug oder eine Maschine, nur zur Nutzung überlassen, wofür dieser einen monatlichen Betrag, die Leasingrate, zahlt. Das Objekt bleibt dabei rechtlich im Besitz des Leasing-Gebers, der Vertrag ist also einem Mietvertrag ähnlich. Allerdings sind beim Leasing Wartung und Instandsetzung Sache des Leasingnehmers.
In der Regel unterhalten Hersteller eigene Tochterunternehmen, die für Leasinggeschäfte zuständig sind, freie Leasinggesellschaften können Objekte mehrerer Hersteller anbieten. Endet der Leasingvertrag, kann das geleaste Objekt je nach Art des Leasing-Vertrages für eine zuvor vereinbarte Restsumme gekauft werden oder an den Händler zurückgegeben werden. Oft besteht auch die Möglichkeit, über einen Finanzierungsplan den Restwert des Leasing-Objektes über einen festgelegten Zeitraum zu finanzieren.
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