Freistellungsauftrag
Für Zinsen aus Geldanlagen werden Steuern fällig. Mit einem Freistellungsauftrag weist man sein Kreditinstitut an, Zinsen und Dividenten automatischen vom Steuerabzug zu befreien.
Der Freistellungsauftrag muss schriftlich auf einem amtlichen Formular dem Kreditinstitut eingereicht werden, wobei die Gesamthöhe des Freistellungsauftrags auf mehrere Institute aufgeteilt werden kann. Ein Freistellungsauftrag muss nicht jedes Jahr neu eingereicht werden, er gibt bis auf Widerruf Jahr für Jahr weiter.
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