Ergänzungskapital
Bestandteil des Haftenden Eigenkapitals. Unterschieden werden zwei Klassen: Von praktischer Relevanz sind für Klasse (1) insbesondere Vorsorgereserven nach § 340f HGB und Genußrechtskapital. Diese Form des Ergänzungskapitals kann bis zu einem Betrag von 100% des Kernkapitals als Haftendes Eigenkapital angerechnet werden. In Klasse (2) sind vor allem langfristige nachrangige Verbindlichkeiten von Bedeutung; sie dürfen 50% des Kernkapitals nicht übersteigen. Das Ergänzungskapital insgesamt darf das Kernkapital nicht übersteigen.
Tagesgeld Vergleich
Die sichere Geldanlage mit ständiger Verfügbarkeit: Die besten Zinsen für Tagesgeld finden Sie hier:
Tagesgeld-Vergleich
Kreditrechner
Egal ob dringende Anschaffung oder Wunsch erfüllen: Ein günstiger Ratenkredit sorgt für die nötige Finanzspritze.
Ratenkredit-Vergleich
Kostenloses Girokonto
Niedrige Gebühren und auf den gewünschten Service nicht verzichten. Unser Rechner findet das passende Girokonto für Sie!
Girokonto-Vergleich37 Einträge im Finanz-Lexikon mit dem Buchstaben E
- EASDAQ
- EBIT
- EC-Karte
- ECN
- EDC
- Effekten
- Effektiver Jahreszins
- Effektivrendite
- Effektivverzinsung
- Eigenhandel
- Eigenkapital
- Einführungskurs