Einzugsermächtigung
Häufig angewendete Form des bargeldlosen Bezahlen von Rechnungen. Dabei ermächtigt der Kontoinhaber (Zahlungspflichtige) einen Dritten (Zahlungsempfänger) die jeweils fälligen Beträge von seinem Konto abzubuchen. Im Gegensatz zum -> Abbuchungsauftrag kann der Zahlungspflichtige diesen Lastschriften innerhalb von sechs Wochen nach Belastung widersprechen. Widerspricht der Zahlungspflichtige fristgerecht, schreibt die Zahlstelle den Betrag mit Wertstellung des Belastungsdatums wieder gut. Die Einzugsermächtigung ist im Geschäftsverkehr zwischen Firmen- und Privatkunden (z. B. Begleichung der Stromrechnung) weit verbreitet.
Tagesgeld Vergleich
Die sichere Geldanlage mit ständiger Verfügbarkeit: Die besten Zinsen für Tagesgeld finden Sie hier:
Tagesgeld-Vergleich
Kreditrechner
Egal ob dringende Anschaffung oder Wunsch erfüllen: Ein günstiger Ratenkredit sorgt für die nötige Finanzspritze.
Ratenkredit-Vergleich
Kostenloses Girokonto
Niedrige Gebühren und auf den gewünschten Service nicht verzichten. Unser Rechner findet das passende Girokonto für Sie!
Girokonto-Vergleich37 Einträge im Finanz-Lexikon mit dem Buchstaben E
- EASDAQ
- EBIT
- EC-Karte
- ECN
- EDC
- Effekten
- Effektiver Jahreszins
- Effektivrendite
- Effektivverzinsung
- Eigenhandel
- Eigenkapital
- Einführungskurs