Einlagensicherungsfonds
Von den privaten Banken (über ihren Bundesverband deutscher Banken (BdB)) freiwillig getragene Einrichtung, die den Zweck hat, Kundeneinlagen bei den privaten Banken zu sichern. Dabei ist das Guthaben jedes Kunden bis zur Höhe von 30% des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. Die Garantie des Fonds erstreckt sich nur über Einlagen, die auf den Namen des Eigentümers lauten. also Sicht-, Termin-, und Spareinlagen sowie Sparbriefe. Inhaberpapiere, insbesondere Inhaberschuldverschreibungen sind von diesem Schutz ausgenommen.
Beispiel: Die Bank wies ein maßgebliches haftendes Eigenkapital von zehn Millionen Euro zum Jahresabschluss aus. Für jeden einzelnen Kunden dieser Bank sind damit die auf den Namen lautenden Einlagen bis zur Höhe von drei Millionen Euro geschützt.
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