Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins eines Kredites beinhaltet sämtliche Kosten, die durch den Abschluss eines Kreditantrages abfallen. Kreditinstitute sind nach § 6 der Preisangabenverordnung (PangV) dazu verpflichtet, alle für den Kredit anfallenden Kosten im effektiven Jahreszins auszuweisen.
Der effektive Jahreszins beinhaltet somit auch die Kosten für Versicherungsprämien, Provisionen, Steuern, Kreditvermittlungs- und Bearbeitungsgebühren. Durch diese Angabe können sind Ratenkredite verschiedener Kreditinstitute gut miteinander vergleichbar.
Im Gegensatz dazu zeigt der Nominalzins lediglich die Kosten, die für die reine Kreditüberlassung anfallen (Zinsen).
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